Zur Schlösserinitiative BL
Der Kanton Baselland hat im Jahre 1957 das Weiherschloß Bottmingen gekauft. Und im Jahre 1994 kam das ganze Schloß- und Hofgut Wildenstein bei Bubendorf dazu. Beide Erwerbungen erfolgten aus der Verantwortung der öffentlichen Hand für das kulturelle Erbe unserer Gegend.
Und nun wollen sich der Regierungs- und der Landrat aus reinen Finanzüberlegungen von diesen Schlössern trennen. Das ganze Vorhaben wurde im Rahmen des Entlastungspakets aufgegleist, und man wollte es in der Kompetenz des Landrates durchziehen. Damit die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger überhaupt noch etwas dazu zu sagen haben, mußte die Schlösserinitiative Wildenstein und Bottmingen eingereicht werden. Das ist eigentlich absurd, denn diese beiden Schlösser gehören ja heute schon uns allen. Doch statt Übungsabbruch nach der Petition mit über 10’000 Unterschriften zu veranlassen, wurde zur asiatischen Gesichtswahrung in aller Eile ein Gegenvorschlag verabschiedet, der schlimmer ist als schlecht. Er ist hilflos.
Jetzt haben wir Stimmbürgerinnen und Stimmbürger uns dazu zu äußern. Wer will, daß die beiden Schloßanlagen, die schon dem Kanton gehören, weiterhin uns allen gehören sollen, muß NEIN zum Gegenvorschlag und JA zur Schlösserinitiative sagen und bei der Stichfrage sich nochmals für die Initiative entscheiden.
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