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Jagdliche Besonderheit in Frankreich

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La louveterie – Le Lieutenant de la louveterie – Le louvetier

Bereits unter Karl dem Großen, 747/748 bis 814, König des fränkischen Reiches und am 25.12.800 von Papst Leo III. zum ersten Kaiser des römischen Reiches nach der Antike gekrönt, wurde die systematische Bekämpfung des Wolfes eingeführt. 812 oder 813 ordnete Karl der Große die Schaffung der louveterie an. Die «vicarii», also die regionalen Führungsvertreter (Vikare) hatten in ihrem Zuständigkeitsbereich zwei Wolfsjäger zu installieren, genannt «luparii» oder «louvetiers». Jeder «vicarii» hatte jederzeit Auskunft zu erteilen über die Situation mit den Wölfen und ihrer Bekämpfung. Die louvetiers waren sogar vom Militärdienst dispensiert, damit sie ihrer Aufgabe nachkommen konnten.

Die Einrichtung wurde stets weitergeführt. 1308 und dann wieder 1467 gibt es den Nachweis eines «Grand Louvetier de France», ein Titel, den die Nachfolger weiterführten.

Noch im Ancien Régime, nämlich 1787, wurde die Institution mit den louvetiers abgeschafft. Aber bereits in der Französischen Revolution (1789 und Folgejahre) wurde sie wieder eingeführt und dann schon von Napoléon ein erstes Mal reorganisiert. Da die Wölfe in Frankreich ausgestorben waren, waren diese Funktionen nur noch rein ehrenamtlich und wahrscheinlich vor allem auch eine Titelgeschichte. Mit einem Dekret der République française von 1977 wurde die louveterie wiederhergestellt.

Heute ist die louveterie beauftragt, die Bestände von Wild, das als «nuisibles» (Schädlinge) angesehen wird und das das Gleichgewicht in der Natur störend verändern kann, zu regulieren. Neben allenfalls Wölfen gilt heute insbesondere das Schwarzwild als «nuisibles». Die «Lieutenants de louveterie» arbeiten an sich ehrenamtlich und sind vom Präfekten des Départements  –  dem von der Republik eingesetzten obersten Chef der regionalen Verwaltung  –,  ernannt; damit haben sie eine staatliche Position und erfüllen entsprechend einen staatlichen Auftrag. Dazu gehört auch die Bekämpfung der Tollwut. Zur Aufgabe gehört zudem zur Befriedung der «monde agricole» , also der Bauern, beizutragen. Die Eingriffe der louvetiers gelten nicht als Jagdhandlungen sondern als Bekämpfungsmaßnahmen, weshalb die jagdrechtlichen Regelungen keine Anwendung auf deren Tätigkeit finden.

 

Logo der heutigen louveterie                                                                                                                               

 

Wappen eines früheren adligen Grand Louvetier de France

 

 

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