Seit dem 1. Januar 2012 gilt in der ganzen Schweiz ein neues System für die Spitalfinanzierung und die Leistungsabgeltung der Akutspitäler. Dieser Systemwechsel stellt eine der größten Änderungen im schweizerischen Gesundheitswesen dar. National- und Ständerat wollen damit mehr Wettbewerb und die gleiche staatliche Finanzierung für alle Spitäler schaffen. Zusammen mit der Einführung der Fallpauschalen erzeugen diese Änderungen auf alle Spitäler einen riesigen Druck.
Ganz besonders betroffen sind schweizweit die kleineren Spitäler. Und das hat seine vielfältigen Gründe. Dazu gehört, daß kleinere Spitäler primär den Grundversorgungsauftrag zu erfüllen haben. Der Anteil an Patienten mit speziellen Versorgungen ist deshalb geringer als in großen Spitälern oder in Spezialkliniken. Da die Fallpauschalen nach Schweregrad unterschiedlich ausfallen, ist der Ertrag bei Grundversorgungsspitälern tiefer. Das System nimmt keine Rücksicht auf die effektiven Kosten des einzelnen Spitals, was sich gerade bei Betrieben mit einem 7 x 24-Stunden-Notfall auswirkt.
Ein weiterer Grund für den besonderen Druck auf kleinere Häuser liegt darin, daß verschiedene Basiskosten eines Spitals sich auf weniger Patienten verteilen und somit pro Fall teurer ausfallen. Dieser Block an Fixkosten ist beachtlich, da ein Spital Vorhalteleistungen erbringen muß, ohne Rücksicht darauf, ob man einen oder zwanzig Spitaleintritte pro Tag verzeichnen kann.
Und neu trägt nicht mehr der Staat die Investitionskosten, sie müssen nun von jedem Spital selbst erwirtschaftet werden, was bei kleinerem Umsatzvolumen bekanntlich schwieriger ist.
Alle Kantone haben sich in den letzten Jahren intensiv mit der zukünftigen Situation auseinandergesetzt. Sie haben die Verselbständigung der Spitäler schon umgesetzt oder sind daran, weil die Kantone im neuen System eine andere Rolle haben und weil ihre Spitäler in Zukunft viel unternehmerischer handeln müssen. Der Kanton Baselland hat sich gründlich damit befaßt und ist zum Ergebnis gekommen, daß die Psychiatrie und die drei Aktuspitäler zu öffentlich-rechtlichen Anstalten ausgestaltet werden sollen, die als Unternehmen agieren können. Dabei wird ein Spitalunternehmen Kantonsspital Baselland mit den drei Betriebsstandorten Bruderholz, Laufen und Liestal entstehen. Dieses Spitalunternehmen kann am allerbesten eine im ganzen Kantonsgebiet gleichwertige Spitalversorgung realisieren, intern Kompetenzen vernetzen, Schwerpunktthemen ansiedeln und Infrastruktur optimal nutzen. Die SVP Baselland empfiehlt ein Nein zu diesem Gesetz, weil sie weitergehen und statt einer öffentlich-rechtlichen Anstalt eine Aktiengesellschaft will. Und der SVP-Landrat Thüring will ein Nein, weil ihm das Gesetz zu weit geht. Er wollte die Bestandesgarantie für das Laufener Spital nochmals im Gesetz haben, obwohl sie bereits im Laufentalvertrag steht und im neuen Spitalgesetz die Zuständigkeit für die Spitalstandorte beim Landrat liegt. Er hat wohl noch nicht gemerkt, daß eine AG sich nicht um den Laufentalvertrag kümmern müßte, hingegen eine öffentlich-rechtlich Anstalt des Kantons Basel-Landschaft sehr wohl.
Man könnte diese beiden gegenläufigen SVP-Nein als amüsante Hirnzwirbelei abtun, wenn ein Nein an der Urne nicht für alle Baselbieter Spitäler eine gravierende Konsequenz hätte. Ein Nein zum neuen Spitalgesetz, verhindert die Ausrichtung der Baselbieter Spitäler auf die Zukunft, die am 1. Januar dieses Jahres begonnen hat.
Damit die öffentlichen akutsomatischen Spitäler und die psychiatrischen Dienste des Kantons Baselland sich erfolgreich weiterentwickeln und im Interesse unserer Bevölkerung auf die neue Zeit die richtige Antwort geben können, braucht es
am 11. März 2012 ein JA zum neuen Spitalgesetz.
Und ein PS für alle Laufentaler: Nur wer zum neuen Spitalgesetz Ja sagt, sagt wirklich Ja zum Spital in Laufen.
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