Chirsipfäffer

Zum Zeitgeschehen

17-01-2015
von Rudolf Mohler
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Monica Gschwind in den Regierungsrat

Zu den Wahlen in Baselland

In drei Wochen werden die Baselbieter Wählerinnen und Wähler ihre kantonalen Behörden neu wählen. Obwohl die Landratswahlen auch sehr wichtig sind, steht dieses Mal ganz sicher die Gesamterneuerungswahl des Regierungsrats im Zentrum. Es ist zweifellos eine spannende Ausgangslage, da mit dem Rücktritt von Bildungsdirektor Urs Wüthrich ein Sitz frei wird, den es zu besetzen gilt. Und bei dieser Besetzung wird es auch um Fragen gehen, wie die Zukunft des Schul- und Bildungssystems im Kanton Baselland aussehen soll.

Mit der Wahl von 2011 entstand die Formel 3 bürgerliche Regierungsräte sowie je 1 linker und 1 grüner Regierungsrat. Das diesjährige Kandidatenangebot ist groß, und es ist schwer abzuschätzen, ob die Wählerinnen und Wähler die lange geltende Formel 4 Bürgerliche und 1 Linker im Regierungsrat wieder einführen wollen. Doch ohne Rücksicht auf diese Aspekte empfehle ich Monica Gschwind zur Wahl.

Ich durfte sie in den vergangenen Jahren in ihrer politischen Arbeit und persönlich kennenlernen. Sie hat sowohl auf Gemeinde- wie auf Kantonsebene große Erfahrungen gesammelt und in den Aufgaben als Gemeindepräsidentin von Hölstein und als Landrätin unter Beweis gestellt, daß sie schwierige und anspruchsvolle Aufgaben meistert und auch Führung wahrnehmen kann. Sie erfüllt diese Aufgaben immer mit großem Respekt gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern. Dabei verliert sie aber das einmal definierte Ziel nicht aus den Augen. Für sie gilt die Freiheit des Einzelnen mehr als die maschinelle Perfektion des Staates.

Monica Gschwind bringt aus ihrer bisherigen Tätigkeit als selbständigerwerbende Treuhänderin sehr viel Tatkraft mit und auch den Willen, zu Ergebnissen zu kommen. Dabei müssen für sie Ergebnisse stets vernünftig und auch maßvoll sein. Das sind Qualitäten, die für den Regierungsrat und für die weitere Entwicklung unseres Kantons wichtig sind. Deshalb empfehle ich sie allen zur Wahl.

www.monica-gschwind.ch

20-10-2014
von Rudolf Mohler
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Halbkantone gibt es nicht

Es gibt keine Halbkantone  –  es hat sie eigentlich nie gegeben 

Mit der neuen Bundesverfassung vom 18. April 1999 hat die Schweizerische Eidgenossen-schaft explizit die alte Form mit zwei „Sorten“ von Kantonen abgeschafft; der Bund kennt nur noch eine „Sorte“ Kantone. Damit hatte der Bund formalrechtlich den alten und sachlich immer falschen Begriff abgeschafft. Dieser Vorgang wiederspiegelt nur die staatsrechtliche Realität, denn die früheren Halbkantone hatten ja von der Bundesgründung im Jahre 1848 an genau die gleichen Aufgaben wie Vollkantone wahrzunehmen. Sie hatten die gleichen Bestandesgarantien des Bundes, sie hatten die gleichen Rechte und Pflichten, und sie hatten sogar untereinander die gleiche Stellung wMit der neuen Bundesverfassung vom 18. April 1999 hat die Schweizerische Eidgenossen-schaft explizit die alte Form mit zwei „Sorten“ von Kantonen abgeschafft; der Bund kennt nur noch eine „Sorte“ Kantone. Damit hatte der Bund formalrechtlich den alten und sachlich immer falschen Begriff abgeschafft. Dieser Vorgang wiederspiegelt nur die staatsrechtliche Realität, denn die früheren Halbkantone hatten ja von der Bundesgründung im Jahre 1848 an genau die gleichen Aufgaben wie Vollkantone wahrzunehmen. Sie ie gegenüber jedem andern Kanton. Nur bei der Standesstimme und bei der Abordnung in den Ständerat wurden sie aus historischen Gründen anders gewertet.

Seit dem 1. Januar 2000 besteht die Schweiz mit dem Inkrafttreten der neuen Bundesverfas-sung einfach aus 26 Kantonen. Weiterlesen →

19-10-2014
von Rudolf Mohler
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Gaugler aufgespießt – andere auch!

Es war ja nicht anzunehmen, daß die Causa Gaugler mit dem Rücktritt als Präsidentin und als Mitglied des Baselbieter Landrates schon abgeschlossen wäre. Nun hat aber die Schweiz am Sonntag in ihrer Ausgabe vom 19. Oktober mit einem Interview doch noch weitere interessante Einblicke vermittelt. Der langjährige SVP-Kantonalpräsident Dieter Spiess (2005 bis 2012) hat in einem Interview einige Punkte ausgeleuchtet. Spiess, dem ich nicht so oft zustimmen konnte, läßt es an Klarheit nicht missen. Insbesondere sind es zwei Aspekte, die mir wichtig scheinen.

Spiess schließt eine Abtrennung von Amt und privaten Angelegenheiten klar aus: „Das Private hört dann auf, wenn es die Öffentlichkeit interessiert. Wenn ich mit meinem Geschäft Konkurs gemacht hätte, hätten dies die Medien damals zu Recht auch aufgenommen.“  Diese Haltung ist nur zu begrüßen. In den vergangenen drei, vier Jahren hat bei verschiedenen Amtsinhabern eine Auffassung Einzug gehalten, wonach sie auch bei jedem Blödsinn oder jeder inakzeptablen Handlungsweise ein Recht auf Privatsphäre hätten. In dieser Hinsicht stehen Gerry Müller und Daniela Gaugler in einer Linie. Eine solche Auffassung kann man einfach nicht hinnehmen. Wer sich um öffentliche Ämter bewirbt, der muß wissen, daß er oder sie für diese Öffentlichkeit auch ein Bild, ein Gesicht abgibt. Und in einem korrekten, rechtsbewußten Staatswesen sind diese Gesichter just die Garanten dafür, daß dieses Staatswesen auch so handelt.

Den zweiten Aspekt finde ich noch bemerkenswerter. Spiess, der ja als Kantonalpräsident bewußt nicht mehr dem Landrat angehörte, weiß zu berichten: „Eine Person, die Landratspräsidentin werden will, muß man vor der Nomination sauber durchleuchten. Dies, zumal man ja vorher gewußt hatte, daß in Lausen ein Schwelbrand glimmt. Man hätte von Daniela Gaugler verlangen müssen, diese Angelegenheit zu regeln oder auf das Amt zu verzichten.“  Auf die Nachfrage, ob er von Gauglers juristischen Problemen gewußt habe, antwortete er: „Ja, schon längere Zeit. Das wußte aber nicht nur ich. Das zeigte sich ja auch daran, daß ihr Landratspräsidentenfest in Lausen „mager“ besucht war.“

Wenn also der SVP-Kantonalpräsident, der dem Landrat nicht mehr angehörte, von diesen Gaugler-Problemen wußte, dann haben es sicher fast alle Landrätinnen und Landräte auch gewußt. Daniela Gaugler wurde im Juni 2013 mit 60 von 87 Stimmen zur Vizepräsidentin und im Juni 2014 mit 64 von 87 Stimmen zur Präsidentin gewählt. Was heißt das nun? Ganz einfach: Die andern Fraktionen waren sicher im Bild und haben weggeschaut. Die einen haben sie  trotzdem gewählt, andere haben leer eingelegt und einige wenige haben ihren Wahlzettel mit einem andern Namen ausgefüllt, aus welchen Gründen auch immer. Aber aufgestanden ist niemand. Niemand hat sich dagegen verwahrt, daß ein Landratsmitglied mit solchen juristischen Geschichten zuerst Vizepräsidentin und dann ein Jahr später Landratspräsidentin wird. Das macht es nun verständlich, warum die Parteireaktionen so mild ausgefallen sind. Aber es entschuldigt nichts, gar nichts.

Was jetzt wichtig ist, ist die schnelle Bereinigung der Situation. Die SVP soll ihren Lämpe-Parteitag durchführen, die SVP-Fraktion muß ihre Chropfleerete abhalten. Die zuständigen SVP-Gremien sollen so rasch wie möglich eine Persönlichkeit aus ihren Reihen zur Wahl als Landratspräsident oder -präsidentin vorschlagen. Es muß einfach eine honorige Persönlichkeit sein, die die Durchleuchtung mit bestem Resultat überstanden hat und die in der Lage ist, die Parlamentsarbeit wieder dem zuzuführen, wofür diese 90 Leute gewählt sind.

Und alle andern Fraktionen sollen lernen, daß es nicht genügt, um des lieben Frieden willens den andern ungeschaut ihren Willen zu lassen und einfach zu hoffen „Auf daß es gut gehen möge.“ Denn diesmal   –  und auch einige andere Male  –  ist es eben gar nicht gut gegangen.

19.10.2014

29-09-2014
von Rudolf Mohler
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Vorwärts zu einer starken Region

Gestern habe ich im Facebook folgenden ersten Kommentar zur Fusionsabstimmung geschrieben:

Überzeugender hätte die Antwort der Baselbieterinnen und Baselbieter nicht ausfallen können:

  • Kantonal über 68 %, die sich für unseren Kanton ausgesprochen haben.
  • Kein einziger Bezirk bringt ein Ja.
  • Und noch besser, alle 86 Gemeinden sprechen sich auch fürs Baselbiet aus.
  • Ganz besonders schön: Uns bleibt auch eine „Theater-Diskussion“ erspart.
  • Einige Politikerinnen und Politikerinnen, die mit ihren Aktionen die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger für dumm verkaufen wollten, müssen wohl oder übel über die Bücher – diesmal über die eigenen!

Heute kann ich mich nicht nur über den Spätsommer in Südfrankreich freuen. Ich freue mich über die Stimmbürgerinnen rund Stimmbürger von Basel-Stadt, die mit 45 % Nein-Stimmen zeigen, daß sie den reichlich angekohlten Braten gerochen haben. Und ganz besonders freue ich mich über die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger meines Kantons, und ich freue mich für das Baselbiet.

Dem möchte ich fürs Erste noch beifügen, daß man gestern an der Weggabelung den richtigen Weg gewählt hat. Auf einem Pfeil stand nämlich Zurück nach 1832 und auf dem andern Vorwärts zu einer starken Region. Das Volk hat den Weg nach vorne gewählt, denn eine Kantonsfusion hätte jahrelange Arbeit ohne effektiven Nutzen abverlangt, man hätte nach der Ausarbeitung einer Verfassung nicht gewußt, wo man wirklich steht, da ja noch ein jahrelanger Prozeß der Rechtsvereinheitlichung nötig gewesen wäre. Vom Aufbau einer Stadtgemeinde Basel und von der tatsächlichen Fusionierungen der baselstädtischen Departemente und der basellandschaftlichen Direktionen und den andern Institutionen nicht zu reden.

Auf dem Weg Vorwärts zu einer starken Region stelle ich mir vor, daß man jetzt institutionalisierte Wege finden muß, in denen diese wirklichen Regionenbelange gebündelt werden können. Für mich heißt das auch zusammen mit den andern NWCH-Kantonen. Es geht eben um mehr als nur BS und BL.  Also sicher zusammen mit AG und SO und für mich auch mit JU. Das Delsberger Becken erfährt eine enorme Entwicklung, die eine Einbindung sinnvoll erscheinen läßt. Das ist natürlich in allen Kantonen primär Regierungssache. Da setze ich ohne Vorbehalte auf die Kantonsregierungen in BS und BL. Sie müssen der Motor sein.

11-09-2014
von Rudolf Mohler
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Mehr Gewicht in Bern

Zur Frage einer Vereinigung der beiden Basel

In unserer Region wird das Geschichtchen des zu geringen Einflusses in Bundesbern gebetsmühlenartig vorgetragen. Besonders unterhaltsam ist es, wenn just eidgenössiche Parlamentarierinnen und Parlamentarier es vortragen und dabei nicht merken, daß es ja sie selbst sind, die offenbar zuwenig Einfluß zu entwickeln vermögen.

Das Geschichtchen wird im Moment besonders oft bemüht, um die Notwendigkeit einer Kantonsfusion zu belegen. Und trotzdem ist es einfach grottenfalsch.

Ein zusammengelegter Kanton Basel würde zwei Ständeräte haben, vermutlich einen linken und einen bürgerlichen. Unterschied zu heute: null. Ein solcher Kanton könnte bestenfalls zwölf Nationalräte stellen; und wenn es arithmetisch dumm geht sogar nur elf. Heute haben wir in der großen Kammer sieben Mitglieder aus Baselland und fünf aus Basel-Stadt. Auch da ergäbe sich keine Änderung.

Doch woher stammt dann das immer wieder beklagte Leichtgewicht in Bern? Es hat ganz andere und einfach zu verstehende Wurzeln. Die Damen und Herren Parlamentarier sind in Bern zuerst, und immer zuerst ihren politischen Gruppierungen (Parteien, Fraktionen) verpflichtet  –  das ist verständlich. In zweiter Linie fühlen sie sich ihren Sachgebietsschwerpunkten verpflichtet  –  das ist gut und im Parlamentsbetrieb sogar notwendig, denn man gehört ja auch den entsprechenden Kommissionen an. In dritter Linie kommen andere Bindungen hinzu wie konfessionelle, soziale, berufsständische und hin und wieder auch wirtschaftliche  –  das ist legitim. Und dann, wenn es gut geht also erst in vierter Linie, fühlt man sich noch seinem Herkunftsgebiet verpflichtet. Und daran ändert sich mit oder ohne Fusion gar nichts.

Das ist übrigens keine Eigenheit der NWCH-Parlamentsmitglieder. Mitglieder der Eidg. Räte aus anderen Landesgegenden haben mir mehrfach bestätigt, daß der alltägliche Parlamentsbetrieb alle Parlamentarier schnell in dieses Gefüge, in diese Interessenshierarchie saugt. Das beginnt allein schon damit, daß das schweizerische Parlament halt vorallem Geschäfte des Bundesstaates zu behandeln hat. Selbst deutsche Bundestagsmitglieder, die ich persönlich kenne, haben mir schon den gleichen Vorgang geschildert. Als neuer Kandidat hat man sich mit Elan vorgenommen, ich vertrete dann mein Bundesland oder gar die engere Region in Berlin. Und kaum im Bundestag angekommen, sind auch diese Leute genau in den oben beschriebenen Mechanismus gerutscht.

Unter dem Strich ist es sogar so, daß die heutige Situation in Bern immerhin die Möglichkeit bietet, daß zwei Kantone auf den Tisch klopfen können, nachher wäre es nur noch ein Kanton. Hin und wieder hat man den Eindruck, die beiden Basler Kantone würden in Bern nicht immer parallel auftreten. Das gibt es sicher dann, wenn die Interessen eines Stadtkantons nicht parallel mit jenen eines Landkantons laufen. Und überall dort, wo es die wirklichen regionalen Interessen betrifft   –  es ist die überwiegende Mehrheit  –,  vertreten die beiden Kantone die gleiche Haltung. Aber das ist halt medial nicht lustig, wird kaum vermeldet und deshalb auch von den Stimmbürgern nicht registriert.

Behalten wir die Stärke im Bund mit zwei Kantonen und fordern wir von unseren eidgenössischen Parlamentariern, daß sie sich in Zukunft noch bewußter für die Region nördlich der Jurakrete einsetzen. Dazu dürfen sie allfällige Solothurner und Aargauer Kolleginnen und Kollegen miteinbeziehen.

10-09-2014
von Rudolf Mohler
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Sonderbares Demokratieverständnis der HKBB

Zur Frage einer Vereinigung der beiden Basel

Die Fusionsbefürworter reden die ganze Zeit von „Kantonsfusion prüfen“. Und dann reden sie auch noch von „Zukunft gestalten“ und „keine Chancen auslassen“. Alles Nebelpetarden, die die Qualifizierung von politischem Betrug erreichen. Die Texte, über die wir abzustimmen haben, bringen nichts anderes als ein „Zurück auf 1832“. Das kostet aber Jahre, in denen wichtige Vorhaben in beiden Kantonen blockiert sein werden, weil man all dies Wichtige immer auf die Zeit „wenn wir dann ein Kanton sind“ verschieben wird. Wenn die Fusionsbefürworter nun die angeblich „undemokratischen Staatsverträge“ herausheben, dann sollten sie lieber einmal den grössten Demokratieschwindel in diesem Geschäft kommentieren. Der Auftrag, über den wir abstimmen, schliesst explizit keine Erarbeitung der Grundzüge der nötigen Gesetzgebung ein. Undemokratischer geht es nicht.

Der Höhepunkt kommt aber erst dahinter. Die Befürworter – entgegen allem vorhandenen Fachwissen sogar die Handelskammer beider Basel – reden dauernd davon, es gehe um eine „Prüfung“ einer allfälligen Fusion. Erstens findet man das Wort „prüfen“ nicht ein einziges Mal in den Abstimmungstexten. Zweitens: Wollte man denn ehrlich prüfen, so wäre die Erarbeitung der wesentlichen Gesetze zwingend. Erst dann würde nämlich die Grundlage geschaffen, damit man bei der definitiven Abstimmung so etwas wie einen Ansatz von „geprüft“ vor Augen hätte. Prüfung der Fusion – das ist nichts anderes als politischer Betrug. Und die HKBB macht da noch mit – unglaublich. Es kann nur eine sinnvolle Antwort geben: Mit einem klaren Nein ist diese verkorkste Profilierungsübung abzubrechen, bevor noch viele Millionen verplempert werden.

09-09-2014
von Rudolf Mohler
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Kantons-Fusion: Die Ja-Argumente sprechen für ein Nein

Unter dem erwähnten Titel hat Peter Knechtli im Online Reports eine Analyse über die aktuelle Fusionsdiskussion vorgelegt, die sich lohnt zu lesen.
Und genauso, wie es Knechtli herausarbeitet, ist es und darf noch mit folgendem ergänzt werden:
Obwohl die Befürworter phasenweise den Gegnern vorgeworfen haben, sie hätten gar keine Argumente gegen eine Fusion, schält sich nun immer mehr heraus, daß die Befürworter keine wirklichen Argumente haben. Das zeigt allein schon die obskure Plakatkampagne, die in sich widersprüchlich ist und die Leute offenbar als Halbschlaue ansieht. Und die Roßtäuscherkniffe unterstreichen das noch.
Roßtäuscherkniff 1: Baselland soll 75 und Basel-Stadt nur 50 Verfassungsräte abordnen. Damit hofft man, unsichere Baselbieter Stimmbürgerinnen und Stimmbürger zu einem Ja zu verleiten. Abgesehen von der Grundlogik, wonach bei einer Zusammenführung von zwei staatlichen Einheiten beide gleichgewichtig vertreten sein müssen, ist das eigentlich eine arrogante Verachtung der Stadtbaslerinnen und -basler, die ihnen sogar die Gleichwertigkeit abspricht. Wieso nur hat der baselstädtische Großrat dem zustimmen können?
Roßtäuscherkniff 2: Mt einem hilflosen Versuch, noch ein paar zusätziche Stimmen im mittleren Baselbiet zu fischen, hat man die Diskussion um eine Hauptstadt Liestal lanciert. Da darf man sich schon fragen, wie schlecht die Pro-Argumente sein müssen. Angeblich soll mit der Fusion die Region gestärkt werden – und gleichzeitig propagiert man so einen Unsinn, der zum Vorneherein ein Rohrkrepierer wäre: Basel will als Region stärker werden, die beiden Basel fusionieren, und Hauptstadt wird Liestal. Die übrige Schweiz wird sich kugeln vor Lachen.
Erteilen wir einigen Profilierungssüchtigen eine klare Absage und brechen wir die Übung mit einem klaren Nein ab.

 http://www.onlinereports.ch/News.109+M57650e4099b.0.html

03-09-2014
von Rudolf Mohler
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Prüfen? – politischer Betrug!

Zur Frage einer Vereinigung der beiden Basel

Die Befürworter einer Fusion der beiden Basler Kantone plakatieren in großem Stil, es gehe bei der bevorstehenden Abstimmung um eine Prüfung einer allfälligen Zusammenlegung beider Kantone. Das ist mehr als eine dreiste Lüge, das ist bereits vorsätzliche und arglistige Täuschung. 

Wer einmal liest, worüber wir abzustimmen haben, der muß ernüchtert zur Kenntnis nehmen, daß es überhaupt nicht um eine Prüfung“ geht. Hier soll ein gemeinsamer Verfassungsrat der beiden Basel eingesetzt werden, mit dem klaren Auftrag eine Verfassung für einen zusammengefügten Kanton zu erarbeiten. Und darüber hätten dereinst die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger wieder zu befinden. Und dabei ginge es dann einfach um die Frage, ob man diese neue Verfassung annehmen will oder nicht. Man braucht eine verwegene Phantasie oder eine politische Unverfrorenheit, um daraus eine „Prüfung“ zu machen. „Prüfung“ hieße, alle Teilbereiche der staatlichen Organisation und Tätigkeit daraufhin zu prüfen, ob man nach einer Zusammenlegung Vorteile für alle Einwohnerinnen und Einwohner erzielen würde. Genau dieser Prozeß wird durch den Abstimmungsbeschluß nicht in Gang gesetzt. Es wird ein Prozeß in Gang gesetzt, bei dem einfach der Text einer neuen Kantonsverfassung resultiert. Sogar die Erarbeitung der Grundzüge der Gesetzgebung ist explizit nicht vorgesehen,
denn das würde ja erst aufzeigen, wie kompliziert, ineffizient und „unvereinigt“ sehr viele Politkfelder aus dem Vorgang herauskämen. Ein Verfassungsrat wäre ein teurer und langähriger Ersatz für ein vielleicht spannendes Seminar an der juristischen Fakultät – mehr nicht.

Wer das als Prüfung ausgibt, begeht eigentlich politischen Betrug. Das brauchen wir wirklich nicht, deshalb Kantonsfusion: Nein.