Es gibt keine Halbkantone – es hat sie eigentlich nie gegeben
Mit der neuen Bundesverfassung vom 18. April 1999 hat die Schweizerische Eidgenossen-schaft explizit die alte Form mit zwei „Sorten“ von Kantonen abgeschafft; der Bund kennt nur noch eine „Sorte“ Kantone. Damit hatte der Bund formalrechtlich den alten und sachlich immer falschen Begriff abgeschafft. Dieser Vorgang wiederspiegelt nur die staatsrechtliche Realität, denn die früheren Halbkantone hatten ja von der Bundesgründung im Jahre 1848 an genau die gleichen Aufgaben wie Vollkantone wahrzunehmen. Sie hatten die gleichen Bestandesgarantien des Bundes, sie hatten die gleichen Rechte und Pflichten, und sie hatten sogar untereinander die gleiche Stellung wMit der neuen Bundesverfassung vom 18. April 1999 hat die Schweizerische Eidgenossen-schaft explizit die alte Form mit zwei „Sorten“ von Kantonen abgeschafft; der Bund kennt nur noch eine „Sorte“ Kantone. Damit hatte der Bund formalrechtlich den alten und sachlich immer falschen Begriff abgeschafft. Dieser Vorgang wiederspiegelt nur die staatsrechtliche Realität, denn die früheren Halbkantone hatten ja von der Bundesgründung im Jahre 1848 an genau die gleichen Aufgaben wie Vollkantone wahrzunehmen. Sie ie gegenüber jedem andern Kanton. Nur bei der Standesstimme und bei der Abordnung in den Ständerat wurden sie aus historischen Gründen anders gewertet.
Seit dem 1. Januar 2000 besteht die Schweiz mit dem Inkrafttreten der neuen Bundesverfas-sung einfach aus 26 Kantonen. Die Zählweise für die Standesstimmen bei den Volksabstim-mungen ist in Art. 142 Abs. 4 BV festgelegt: Die Kantone Obwalden, Nidwalden, Basel-Stadt, Basel-Landschaft, Appenzell Ausserrhoden und Appenzell Innerrhoden haben je eine halbe Standesstimme. Die Zusammensetzung des Ständerates regelt Art. 150 BV: Die Kantone Obwalden, Nidwalden, Basel-Stadt, Basel-Landschaft, Appenzell Ausserrhoden und Appenzell Innerrhoden wählen je eine Abgeordnete oder einen Abgeordneten; die übrigen Kantone wählen je zwei Abgeordnete.
Die Verwendung des alten Terminus Halbkanton hinterläßt aber den Eindruck, als sei da ein anderer staatlicher Status dieser sechs Kantone vorliegend, was schlicht und einfach falsch ist. Zudem wird der Eindruck vermittelt, als sei da eine Vereinigung der beiden Appenzell, der beiden Basel oder von Ob- und Nidwalden irgendwie im Gange. Und das ist nicht der Fall.
In den beiden Appenzell sowie in Ob- und Nidwalden war eine Vereinigung dieser Kantone noch gar nie ein Thema.
Bezüglich der beiden Basel gab es schon Anstrengungen, eine Wiedervereinigung herbeizuführen. Diese Vorhaben scheiterten immer. Anläßlich der Feier zum 175-jährigen Jubiläum des Kantons Basel-Landschaft hat am 1. Juli 2007 sogar die baselstädtische Regierungspräsidentin in diesem Zusammenhang ausdrücklich davon gesprochen, daß eine Wiedervereinigung der beiden Basel kein Thema mehr sei. Und das war doch eine echte Premiere seitens Basel-Stadt. Allerdings wurde mit der am 22. März 2013 eingereichten formulierten Verfassungsinitiative «Für die Fusion der Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft» das Thema im Kanton Basel-Landschaft neu lanciert. Nach dem parlamentarischen Prozeß wurde die Initiative zugunsten eines Gegenvorschlages zurückgezogen. Am 28. September 2014 stimmten beide Kantone über gleiche Vorlagen ab. Im Kanton Basel-Landschaft wurde der Gegenvorschlag bei einer Stimmbeteiligung von 52.5 % mit 68.3 % Nein-Stimmen abgelehnt. Alle 86 Gemeinden lieferten eine Nein-Mehrheit. Im Kanton Basel-Stadt betrug die Stimmbeteiligung ebenfalls 52.5 %. Der Nein-Stimmenanteil war mit 45.1 % unerwartet hoch.
Die Basler und die Baselbieter – und vermutlich auch die Außer- und die Innerrhödler sowie die Ob- und die Nidwaldner – haben sich schon lange damit abgefunden, daß wir bei der Standesstimme und im Ständerat nur halb zählen, aber wichtig ist uns, daß wir von den andern für voll genommen werden.
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