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Gaugler aufgespießt – andere auch!

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Es war ja nicht anzunehmen, daß die Causa Gaugler mit dem Rücktritt als Präsidentin und als Mitglied des Baselbieter Landrates schon abgeschlossen wäre. Nun hat aber die Schweiz am Sonntag in ihrer Ausgabe vom 19. Oktober mit einem Interview doch noch weitere interessante Einblicke vermittelt. Der langjährige SVP-Kantonalpräsident Dieter Spiess (2005 bis 2012) hat in einem Interview einige Punkte ausgeleuchtet. Spiess, dem ich nicht so oft zustimmen konnte, läßt es an Klarheit nicht missen. Insbesondere sind es zwei Aspekte, die mir wichtig scheinen.

Spiess schließt eine Abtrennung von Amt und privaten Angelegenheiten klar aus: „Das Private hört dann auf, wenn es die Öffentlichkeit interessiert. Wenn ich mit meinem Geschäft Konkurs gemacht hätte, hätten dies die Medien damals zu Recht auch aufgenommen.“  Diese Haltung ist nur zu begrüßen. In den vergangenen drei, vier Jahren hat bei verschiedenen Amtsinhabern eine Auffassung Einzug gehalten, wonach sie auch bei jedem Blödsinn oder jeder inakzeptablen Handlungsweise ein Recht auf Privatsphäre hätten. In dieser Hinsicht stehen Gerry Müller und Daniela Gaugler in einer Linie. Eine solche Auffassung kann man einfach nicht hinnehmen. Wer sich um öffentliche Ämter bewirbt, der muß wissen, daß er oder sie für diese Öffentlichkeit auch ein Bild, ein Gesicht abgibt. Und in einem korrekten, rechtsbewußten Staatswesen sind diese Gesichter just die Garanten dafür, daß dieses Staatswesen auch so handelt.

Den zweiten Aspekt finde ich noch bemerkenswerter. Spiess, der ja als Kantonalpräsident bewußt nicht mehr dem Landrat angehörte, weiß zu berichten: „Eine Person, die Landratspräsidentin werden will, muß man vor der Nomination sauber durchleuchten. Dies, zumal man ja vorher gewußt hatte, daß in Lausen ein Schwelbrand glimmt. Man hätte von Daniela Gaugler verlangen müssen, diese Angelegenheit zu regeln oder auf das Amt zu verzichten.“  Auf die Nachfrage, ob er von Gauglers juristischen Problemen gewußt habe, antwortete er: „Ja, schon längere Zeit. Das wußte aber nicht nur ich. Das zeigte sich ja auch daran, daß ihr Landratspräsidentenfest in Lausen „mager“ besucht war.“

Wenn also der SVP-Kantonalpräsident, der dem Landrat nicht mehr angehörte, von diesen Gaugler-Problemen wußte, dann haben es sicher fast alle Landrätinnen und Landräte auch gewußt. Daniela Gaugler wurde im Juni 2013 mit 60 von 87 Stimmen zur Vizepräsidentin und im Juni 2014 mit 64 von 87 Stimmen zur Präsidentin gewählt. Was heißt das nun? Ganz einfach: Die andern Fraktionen waren sicher im Bild und haben weggeschaut. Die einen haben sie  trotzdem gewählt, andere haben leer eingelegt und einige wenige haben ihren Wahlzettel mit einem andern Namen ausgefüllt, aus welchen Gründen auch immer. Aber aufgestanden ist niemand. Niemand hat sich dagegen verwahrt, daß ein Landratsmitglied mit solchen juristischen Geschichten zuerst Vizepräsidentin und dann ein Jahr später Landratspräsidentin wird. Das macht es nun verständlich, warum die Parteireaktionen so mild ausgefallen sind. Aber es entschuldigt nichts, gar nichts.

Was jetzt wichtig ist, ist die schnelle Bereinigung der Situation. Die SVP soll ihren Lämpe-Parteitag durchführen, die SVP-Fraktion muß ihre Chropfleerete abhalten. Die zuständigen SVP-Gremien sollen so rasch wie möglich eine Persönlichkeit aus ihren Reihen zur Wahl als Landratspräsident oder -präsidentin vorschlagen. Es muß einfach eine honorige Persönlichkeit sein, die die Durchleuchtung mit bestem Resultat überstanden hat und die in der Lage ist, die Parlamentsarbeit wieder dem zuzuführen, wofür diese 90 Leute gewählt sind.

Und alle andern Fraktionen sollen lernen, daß es nicht genügt, um des lieben Frieden willens den andern ungeschaut ihren Willen zu lassen und einfach zu hoffen „Auf daß es gut gehen möge.“ Denn diesmal   –  und auch einige andere Male  –  ist es eben gar nicht gut gegangen.

19.10.2014

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