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Gebühren ohne Grenzen

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Gebühren sind Abgeltungen nach Aufwand für die von der Öffentlichen Hand besonders erbrachten Leistungen. Zum Beispiel für einen Pass oder für ein neues Nummernschild. Oder eben für meinen Wunsch, mir eine Baubewilligung zu erteilen. Weil das so ist, gilt für Gebühren das Prinzip, daß sie dem Zusatzaufwand der Öffentlichen Hand für meinen „gesteigerten Gemeingebrauch“, wie das die Verwaltungsjuristen nennen, entsprechen müssen.

Eine Gebührenregelung ohne Nachweis des effektiven Aufwands und ohne obere Begrenzung nimmt jedoch den Charakter von „Steuern zweiter Ordnung“ an.

Es gilt, den Einstieg in solche neuen Steuern jetzt zu verhindern. Und deshalb braucht es ein NEIN.

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