Chirsipfäffer

Zum Zeitgeschehen

26-07-2017
von Rudolf Mohler
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Luther im Jubeljahr

Am 31. Oktober 1517 soll der Augustinermönch Martin Luther seine 95 Thesen gegen das Ablaßunwesen der römischen Kirche an die Türe der Wittenberger Schloßkirche genagelt haben. Ob das genauso war, ist heute noch nicht geklärt. Aber gesichert ist, daß Luther am Vorabend von Allerheiligen 1517 seine Thesen in gedruckter Form veröffentlichte. Nach Auffassung der meisten Fachhistoriker hat sich Luther keine Vorstellung davon machen können, was für eine Lawine er lostritt. Schließlich wollte er ja nicht eine neue Kirche oder gar eine eigene Religion in die Welt bringen. Sein ursprüngliches Ziel war es, innerhalb der römischen Kirche grundsätzliche Reformen zu erreichen. Auch in andern Gegenden des Heiligen römischen Reichs deutscher Nation gärte es. So zum Beispiel am Zürichsee, wo sich der Toggenburger Priester Ulrich Zwingli auf einen ähnlichen Weg wie Luther begab.

Die verschiedenen Erneuerungsbestrebungen bekamen eine unglaubliche Dynamik und veränderten die religiöse, politische und kulturelle Landschaft in Europa nördlich der Alpen. Bereits im Jahr 1530 wurde in einem Reichstag in Augsburg die Confessio Augustana proklamiert, also ein evangelisches Bekenntnis. Hinter diesem Tempo standen natürlich nicht nur religiöse Motive. Es waren vor allem auch politische Ziele und Absichten von deutschen Fürsten und auch von den führenden Schichten in vielen Städten, die ein eigenes Stadtregiment kannten. Dazu zählten im Reich auch die eidgenössischen Städte Zürich, Basel, Bern, Schaffhausen und St. Gallen sowie etwas später noch Genf. Aber auch viele Städte im süddeutschen Raum, wobei ganz besonders Straßburg zu erwähnen ist.

In Deutschland wird das Lutherjahr ziemlich ausgiebig begangen. Das widerspiegelt sich in der umfangreichen Buchproduktion zu den Themen Luther und Reformation. Irgendwie bezeichnend finde ich, daß eine Vielzahl von Publikationen die Reformation auf Luther einkürzt und ganz wesentliche Vorgänge außerhalb Deutschlands wie wegblendet. Insbesondere wird der „schweizerische“ Beitrag zur Reformation in unzulässiger Weise übergangen. Die eigenständigen theologischen und kirchenorganisatorischen Positionen von Zwingli und etwas später von Calvin werden meistens nur gestreift oder gar weggelassen. Das, obwohl eigentlich die zwinglianisch-calvinische Reformation für die Verbreitung in der ganzen Welt eine weit größere Bedeutung erlangt hat, als das ganze Luthertum. Von diesen erwähnten Publikationen habe ich eine größere Zahl gelesen und gestatte mir deshalb eine Empfehlung.

Der deutsche Theologe und Kirchenhistoriker Thomas Kaufmann, 1962, promovierte in Göttingen mit einer theologischen Dissertation. Anschließend habilitierte er sich als Kirchenhistoriker. 1996 wurde er Professor für Kirchengeschichte an der Universität in München. Im Jahre 2000 folgte er seinem Lehrer Moeller nach und übernahm den Lehrstuhl für Kirchengeschichte an der Universität in Göttingen. Rechtzeitig zum Luther- und Reformationsjubeljahr legte er eine umfangreiche Arbeit unter dem Titel «Erlöste und Verdammte» vor. In einem großen Bogen zeichnet er die ganze Geschichte der Reformation nach. Er geht zunächst den Vorbedingungen Ende des 15. Jahrhunderts nach, entwickelt dann das ganze Geschehen, das man später mit Luthers Thesen im Jahr 1517 beginnen läßt und mit dem Augsburger Religionsfrieden von 1555 begrenzt. Damit hat es aber nicht sein Bewenden. Kaufmann blickt in das ganze europäische Umfeld und die reformatorischen und gegenreformatorischen Entwicklungen, insbesondere auch mit Zwingli und Calvin. Zudem zeigt er auf, wie die Reformation in den folgenden Zeiten wahrgenommen wurde. Dabei führt er bis ans Ende des 20. Jahrhunderts.

Besonders wertvoll ist die Tatsache, daß Kaufmann sich nicht mit einer rein kirchengeschichtlichen Darstellung begnügt. Er bettet die ganze Reformation in die politischen und kulturellen Geschehnisse der jeweiligen Zeitabschnitte. Die reiche und gut ausgewählte Bebilderung, ein umfangreicher Quellenapparat und eine präzise Zeittafel sind wertvolle Ergänzungen.

Wer sich mit dem komplexen Epochenbruch und seinen tiefgreifenden Auswirkungen bis in unsere Tage befassen will, ist sehr gut bedient mit dem Werk «Erlöste und Verdammte» von Thomas Kaufmann.

 

Luther als Hercules Germanicus

 

12-01-2017
von Rudolf Mohler
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Abschied von einem engagierten Oberwiler

Nachruf auf Carlmax Sturzenegger
ehemaliger Gemeinderat von Oberwil

Kurz vor Jahresende wurde bekannt, daß Carlmax Sturzenegger im Alter von 86 Jahren diese Welt verlassen hat. Viele Menschen in Oberwil haben den gradlinigen, konsequenten und engagierten Mitbürger kennen- und schätzengelernt. Nach langen Jahren als Präsident der Finanzkommission wurde er von der FDP 1992 als Gemeinderat nominiert. Die Gemeinde konnte viel von seinem Fachwissen als Chemiker und noch mehr von seiner Management-Erfahrung aus Führungspositionen bei der damaligen Ciba-Geigy profitieren. Von 1992 an leitete Sturzenegger den Geschäftsbereich Gemeindeeigene Bauten und Umweltschutz. Mit Beginn der neuen Amtsperiode im Jahre 1996 übernahm er den Geschäftsbereich Privater Hochbau und Planung und betreute weiterhin auch den Umweltschutz bis zum Ende seiner zweiten Amtszeit im Jahre 2000. In seinen acht Amtsjahren stand er an 22 Gemeindeversammlungen mit 26 Vorlagen im Einsatz. Ganz wichtige Geschäfte, die er mit Bravour ans Ziel führte, waren die Sanierung der Wehrlinhalle, die Schaffung von Übungsräumlichkeiten für Vereine und die Sanierung der Gebäudehüllen in der Hüslimatt-Anlage. Als Planungsgemeinderat betreute er die Quartierpläne zum Mühlematt-Center der Migros und zum Bau-und Hobbymarkt von Coop. Das wichtigste Planungsgeschäft war jedoch die Neuordnung des Quartierplans Zentrum. Neben diesen großen Gemeindeversammlungsgeschäften gab es noch einige kleinere und vor allem auch das umfangreiche Tagesgeschäft, das seinen unermüdlichen Einsatz in der Bau- und Planungskommission, in der UKO, in der Verkehrskommission und in der Abfallkommission Leimental erforderte.

Sturzenegger ist auch in die Oberwiler Geschichte eingegangen, weil er der einzige Gemeinderat war, der zwar zwei Amtsperioden mit großem Rückhalt in der Bevölkerung leistete, aber nie durch eine Urnenwahl hindurchging. 1992 kam zum ersten Mal für den Gemeinderat das Institut der Stillen Wahl zur Anwendung. Was man damals als riesige Ausnahme taxierte, wiederholte sich 1996. Mit der neuen Gemeindeordnung wurde für Gesamterneuerungswahlen dieses System wieder abgeschafft. Das war aber nicht der Grund, warum er im Jahre 2000 nicht mehr antrat. So überzeugt, wie er seine Aufgaben erfüllte, war er auch, daß es nun mit dem Alter von 70 Jahren an der Zeit ist, jüngeren Kräften Platz zu machen.

Auch wenn Sturzeneggers Name in keinem Protokoll einer Urnenwahl steht, wird man seinen Namen in der Oberwiler Geschichte finden, denn er hat Enormes geleistet. Wer mit ihm zusammenarbeiten durfte, schätze seine Gradlinigkeit, seine Verläßlichkeit, seine Kollegialität, seinen großen Teamgeist und seinen stets präsenten, trockenen Humor.

Unsere Anteilnahme am Hinschied von Carlmax Sturzenegger verbindet uns mit seiner Ehegattin und seiner Familie. Die Gemeinde Oberwil hat ihm viel zu verdanken.

Rudolf Mohler, e. Gemeindepräsident

 

(publiziert im BiBo vom 12.01.2017)

15-11-2016
von Rudolf Mohler
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Oberwil — einst und heute

Als Mitglied des Autorenteams freut es mich, alle Oberwilerinnen und Oberwiler, alle Heimweh-Oberwilerinnen und Heimweh-Oberwiler sowie alle weiteren interessierten Personen zur Vernissage von

Oberwil  —  einst und heute

am 30. November 2016 um 19:30 Uhr im Pfarreiheim Oberwil einzuladen.

Ein im Wortsinn anschauliches Stück Lokalgeschichte wird mit dem neuen Buch erschlossen. Erklärende Texte und Ergänzungen in anekdotischer und erzählerischer Art begleiten die Bilder aus mehr als einem Jahrhundert Ortsgeschichte.

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Einladung zur Vernissage als PDF.

16-02-2016
von Rudolf Mohler
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Trotzdem: Nein

Unglaublich, wie rasch sich die Szenerie verändern kann. Bloß vier Wochen Auslandsabwesenheit haben gereicht, um in der Debatte über die Durchsetzungsinitiative der SVP eine völlig andere Stimmungslage zu erleben. Noch in der ersten Januarhälfte konnte man die allermeisten Diskussionsbeiträge der Gegner in der Kategorie «von Juristen für Juristen» ablegen. Nun muß ich zu meinem Erstaunen feststellen, daß ein beachtlicher Teil der Gegner jedes Maß verloren hat. Also ausgerechnet jene, die bei der Initiative beanstanden, daß sie das Verhältnismäßigkeitsprinzip verletze, haben selbst den Bezug zur vernünftigen politischen Verhältnismäßigkeit verloren. Den Befürwortern, und dort insbesondere der SVP, wird «Haßkampagne» vorgeworfen. Das geschieht in einer Verve und in einer Diktion, die von nichts anderem mehr angetrieben sein kann, als von Haß.

Man schreckt auch nicht vor grotesken Übertreibungen zurück. Da wird dargestellt, es würde zum ersten Mal  –  also zum allerersten Mal, wirklich  –  mit diesem Text «Gesetzgebung» in die Bundesverfassung geschrieben. Völliger Blödsinn. Wir haben schon lange Regelungen in der Verfassung, die eigentlich auf die Stufe von Gesetz oder gar Verordnung gehören. Die sind z.T. durch Initiativen hineingekommen, so das Minarettverbot. Es gibt aber auch solche Detailbestimmungen, die nicht stufengerecht und ohne Zutun von Parteien entstanden sind, z.B. bei der Verwahrungsinitiative. Aber noch viel besser ist, daß unsere Bundesverfassung Detailbestimmungen enthält, die vom Parlament so in den Verfassungstext hineingesetzt wurden, um im politischen Aushandeln mehrheitsfähige Vorlagen hinzubekommen.

Noch ärgerlich ist, daß diese entfesselten Gegner – es gibt auch besonnene – behaupten, diese Abstimmung würde bei einem Ja den Rechtsstaat zerstören. Es sei daran erinnert, daß diese Durchsetzungsinitiative durch den völlig normalen hochrechtsstaatlichen Prozeß hindurch gelaufen ist: Unterschriften innert einer bestimmten Frist zusammengebracht, von Verwaltung und Bundesrat vorgeprüft, dem Parlament zugeleitet, von diesem für rechtsgültig erklärt, und nun dem Entscheid von Volk und Ständen unterstellt.

Es ist zwar nicht von der Hand zu weisen, daß die Initiative die Gewaltenteilung tangiert, aber das ist weiß Gott nicht der einzige Fall. Viel schlimmer finde ich, daß sich der Bund immer wieder über die Bundesverfassung hinwegsetzt und sich ohne Verfassungsgrundlage in die Aufgaben und Zuständigkeiten der Kantone einmischt. Der Bund verstößt damit laufend gegen die Artikel 42, 43 und 43a der Bundesverfassung. Erstaunlich, daß sich in diesem Zusammenhang alle diese Topjuristen nie melden, die sich bei der DI so enervieren.

Ebenso überzogen ist die Behauptung, daß diese Initiative per se der Personenfreizügigkeit widerspreche. Selbst die EU-Staaten kennen das Instrument der Ausweisung, ohne Rücksicht darauf ob es sich um Angehörige anderer EU-Staaten oder sonstiger Länder handelt. Frankreich hat unlängst die Schraube deutlich angezogen, und selbst in der willkomenskulturaffinen Bundesrepublik haben Minister und Regierungsparteien schon laut über eine Verschärfung dieser Bestimmungen nachgedacht. Wenn es also schon innerhalb der EU die Personenfreizügigkeit nicht verletzt, wie soll es dann in bezug auf die Schweiz so sein?

Unerträglich finde ich diese Stimmungsmache, wonach die Schweiz im deutschen Jahr 1933 angelangt sei. Das, was gewisse Gegner als Rettung des Vaterlandes auszugeben versuchen, ist bei Lichte besehen nichts anderes als der plumpe Versuch, eine ihnen nicht genehme demokratische politische Kraft der Schweiz mit dem Nationalsozialismus gleichzusetzen. Den Höhepunkt hat nun dieser unbedarfte BDP-Präsident Landolt geliefert: Ein Schweizerkreuz mit angeschmierten Pinselstrichen zum Hakenkreuz verunstaltet!

Diese Haßszenerie, die ganz und gar nicht zur schweizerischen Kultur der politischen Auseinandersetzung passen will, lädt fast dazu ein, sich für die Durchsetzungsinitiative auszusprechen.

Aber ich sage trotzdem: Nein.

Dafür gibt es ein paar wirkliche Gründe:

  • Diese Initiative ist nicht zu Ende gedacht und generiert nur neue Probleme, auch wenn viele im Abstimmungskampf angeführten Beispiele danebenliegen.
  • Diese Initiative erzeugt falsche Erwartungen und nährt Illusionen. Ausweisungen zu verfügen ist das eine, Ausweisungen dann effektiv umzusetzen, ist etwas ganz Anderes.
  • Aus dieser Diskrepanz entstehen zusätzliche administrative Aufgaben und massive Zusatzkosten, denen kein Ertrag gegenübersteht.
  • Diese Initiative ist unnötig, denn das in der Zwischenzeit verabschiedete Gesetz zur Ausschaffungsinitiative von 2010 ist sehr streng gefaßt, respektiert aber die Menschenrechte.
  • Diese Initiative ist eine Zwängerei, nicht zuletzt, weil sie die in der Ausschaffungsinitiative gesetzte Umsetzungsfrist überlaufen und die gesamte Geschichte noch einmal aufladen wollte.
  • Und dann gibt es für mich noch einen letzten Grund, der seltsamerweise gar nicht diskutiert wird. Es ist kein materieller Grund zum Thema, es ist für mich mehr ein methodischer Grund für unsere Demokratie. Unsere direktdemokratischen Instrumente, insbesondere das Initiativrecht, sind in der heutigen massenmedialen, elektronischen und Werbewelt viel zu einfach zu benutzen. Das bringt für unseren Staat schon das große Problem, daß die normalen Prozesse der Gesetzgebung immer wieder mit neuen Initiativen überladen werden. Dadurch entstehen auch gewaltige Widersprüche und politische Konflikte. Gerade bei der Umsetzung von Initiativen müssen meistens solche Widersprüche bewältigt werden. Daraus resultiert auch, daß gewisse Vorstellungen oder Versprechungen, die zur ursprünglichen Initiative abgegeben wurden, so nicht ganz erfüllt werden können. Wenn wir es nun einreißen lassen, daß man jeder Initiative umgehend noch eine «Draufsattelungsinitiative» hinterherschicken kann, dann wird unser Staat irgendwann vollends handlungsunfähig, weil wir nur noch von Initiativ- zu Initiativabstimmung in gleicher oder ähnlicher Sache torkeln werden.

15.02.2016

10-09-2015
von Rudolf Mohler
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Stoppt den neuesten SRF-Unfug!

 

„Wahlfahrt“ heißt der neueste Quatsch vom Leutschenbach

Das Fernsehen SRF hat schon wieder einen Unfug in die Welt gesetzt. Also, Wahlfahrt heißt die Sendung. Mona Vetsch kapriziert sich darin, in einem großen Mercedes Politikerinnen und Poliltiker durch das Land zu kutschieren und dabei mit ihnen Polittalk zu treiben. Gestern abend konnte man sich Hans Grunder von der BDP und „l’incontournable“ der SP, Susanne Leutenegger Oberholzer, anschauen.

Über die Gesprächsinhalte kann man allenfalls Weiterlesen →