Chirsipfäffer

Zum Zeitgeschehen

09-06-2013
von Rudolf Mohler
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Gute Wahl im Baselbiet

Es ist für mich sehr erfreulich, daß die Wählerinnen und Wähler des Kantons Basel-Landschaft den Regierungsrat mit der Wahl von Anton Lauber gut und sinnvoll komplettiert haben. Toni Lauber, den ich seit Jahren kenne und schätze, ist die richtige Wahl. Dazu verweise ich auf Blog-Einträge weiter unten. Vielfach wurde ins Feld geführt, man müsse jetzt mit seinem Gegenkandidaten einen Jüngeren wählen, der anders profiliert sei. Thomi Jourdan hat diskussionslos ein Ergebnis erzielt, das klar über der Marke Achtungserfolg liegt. Aber ich denke nicht, daß es wirklich ein persönliches Resultat ist. Diese zweite Ersatzwahl für den Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft hat in ihrem Ergebnis bestätigt, was man schon zur ersten Ersatzwahl in diesem Jahr gesagt hatte: Es war im Jahr 2013 eine Richtungswahl im Baselbiet. Wenn es nicht so gewesen wäre, dann wäre das Resultat von Eric Nussbaumer im Rückblick nämlich ein katastrophales Ergebnis gewesen. Jourdan von der Kleinpartei EVP erzielt am 9. Juni einen Stimmenanteil von 44,4 %  –  und Eric Nussbaumer, SP-Nationalrat, also von der wählerstärksten Partei im Kanton, kam am 21. April 2013 auf 46,4 %.

Das Baselbiet hat in diesen beiden Ersatzwahlen sich klar dazu bekannt, daß es ein mehrheitlich bürgerlicher Kanton ist. Mit der Wahl des Grünen Isaac Reber bei der Gesamterneuerung im 2011 haben die Wählerinnen und Wähler eine Korrektur in der fünfköpfigen Regierung vorgenommen, die auch in der Gewichteverteilung im Landrat eine Entsprechung hat. Das ist nun  von allen politischen Kräften im Kanton einfach zur Kenntnis zu nehmen.

Es gibt aber noch einen weiteren Aspekt, den man sehr positiv bewerten muß. Meiner Einschätzung nach ergibt sich nun in der neuen Kantonsregierung einen Personenmix, der für einiges an neuer Dynamik spricht. Da aber reiner Dynamismus auch noch nichts Neues schafft, ist es eben wichtig, daß so ein Team auch in sich gut funktionieren kann. Ebenso wichtig ist dabei auch, daß die in der Regierung erreichte Abbildung ihre politische Verankerung hat. Das scheint mir nun mit der vom Volk gewählten Erneuerung erreicht zu sein.

09-06-2013
von Rudolf Mohler
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Glasklare Bundesentscheide

Ablehnung Volkswahl des Bundesrates

Sehr erfreulich ist es,  daß das Volk mit einer gewaltigen Mehrheit der Volkswahl des Bundesrates eine Absage erteilt hat. Nicht einfach, weil es sich seit 1848 bewährt hat, ist es gut  ?  meistens ist das ohnehin kein valables Argument. Nein, das Resultat ist gut, weil die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger erkannt haben, daß es in unserem filigranen und oft auch fragilen System von Sprachen, Kulturen, Konfessionen der präzisen politischen Dosierung bedarf, damit eine Volksmehrheit sich in der Regierung abgebildet sieht. Die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger haben erkannt, daß das die moderne, hype-, medien- und modegesteuerte Werbemaschinerie nicht einmal ansatzweise zu leisten vermag. Sie haben ebenfalls erkannt, daß dazu die Eidgenössischen Räte viel besser in der Lage sind. Und vor allem haben die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger erkannt, daß das von ihnen in demokratischer Wahl zusammengesetzte Bundesparlament nicht plötzlich die demokratiewidrigste Organisation dieses Landes sein kann.  

Revision des Asylgesetzes

Überrascht hat mich hingegen das hohe Ausmaß an Zustimmung zur Asylgesetzrevision. Es ist gut, daß man diese strengeren Regelungen nun mit einem klaren Volksmehr in Kraft setzen kann. Auch ich habe der Revision zugestimmt. Doch das Ausmaß der Zustimmung ist kein „Signal“ an Parteien, Behörden und Parlament; nein, das ist eine klare Mitteilung, daß das Volk das bisherige, allzu lockere Regime als aller laisser, aller faire beurteilt und einfach nicht mehr akzeptiert. Deshalb ist es mehr als unverständlich, es ist dégoûtant, daß sich die parlamentarischen Gegner der Revision schon am Abstimmungstag wieder in der Öffentlichkeit darüber ausgelassen haben, wie man nun raschestens wieder zu einer Korrektur der soeben vom Volk mit einer Vierfünftelmehrheit beschlossenen Revision kommen kann. Es sind Leute aus jenem politischen Feld, die sonst für sich immer in Anspruch nehmen, sie seien die Vertreter der wahren Demokratie. Aber das gilt wohl immer nur so lange, wie diese Demokratie die ihnen zusagenden Abstimmungergebnisse liefert.

03-06-2013
von Rudolf Mohler
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Führungserfahrung in den Regierungsrat

Mit Anton Lauber steht ein Kandidat für den Regierungsrat zur Verfügung, der als selbständiger Anwalt in einer Arlesheimer Kanzlei tätig ist. Als Anwalt  hat sich Lauber einen Namen gemacht, insbesondere auch in juristischen Fachgebieten,  die für eine Tätigkeit als Regierungsrat sehr nützlich sind. Nun fragt man sich bei Anwälten aber oft, wo denn die Führungserfahrung zu finden ist. Anton Lauber hat in seiner beruflichen und politischen Tätigkeit viele Aufgaben erfüllt, die ihm auch gute Führungsarbeit abverlangt haben. Als Präsident  der größten Baselbieter Gemeinde erfüllt er seit über acht Jahren eine der anspruchsvollsten Führungsaufgaben. Denn in der Aufgabe, eine Gemeinde zu führen, hat man unterschiedlichste Anforderungen zu bewältigen: Man ist für den Gemeinderat der Teamleader, man ist oberster Chef eines äußerst vielfältigen Verwaltungs- und Betriebsgebildes, man ist im Zusammenspiel mit der Gemeindeversammlung oder dem Einwohnerrat der Führungsverantwortliche für die wichtigsten Dossiers, man ist für Nachbargemeinden und für kantonale Instanzen wichtiger und erster Partner, und nicht zu letzt ist man für die Einwohnerinnen und Einwohner der oberste Vertreter der Wohngemeinde.  Darüber hinaus gibt es noch eine weitere Führungsaufgabe  –  die stetige gedankliche Auseinandersetzung mit den Fragen, die auf unsere Gesellschaft, auf unsere Gemeinwesen zukommen und die Suche nach brauchbaren Antworten.

Diese Führungsaufgaben in einer Gemeinde kann man nicht partiell erfüllen, man ist gefordert, sie insgesamt wahrzunehmen. Anton Lauber hat sie für Allschwil bis heute erfolgreich wahrgenommen. Dabei sind ihm immer erreichbare, realistische Ziele wichtig, die auch die allgemeine Akzeptanz finden.  Das sind Qualitäten, die auch in einer Kantonsregierung sehr wertvoll sind.

Deshalb unterstütze ich Toni Lauber bei der anstehenden Ersatzwahl in die Baselbieter Regierung.

27-05-2013
von Rudolf Mohler
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Lauber „kann Zusammenarbeit“

Unsere Welt wird täglich komplexer. Deshalb sind wir in allen Lebenszusammenhängen stets stärker auf Zusammenarbeit angewiesen. Ganz besonders in der Politik. In der Person von Anton Lauber steht für die Ersatzwahl in den Baselbieter Regierungsrat eine Persönlichkeit zur Verfügung, die vielfach und laufend bewiesen hat, daß sie Zusammenarbeit in großer Fächerung beherrscht.  Als ehemaliger Gemeindepräsident von Oberwil erlebte ich Anton Lauber bereits als Gemeinderat in verschiedenen Dossiers, die er für die Gemeinde Allschwil bearbeitete. Und in meinen letzten vier Jahren erlebte ich Anton Lauber als Präsidentenkollegen noch viel intensiver. Nach dieser gemeinsamen Zeit habe ich seine Arbeit weiterhin mit Interesse verfolgt. In vielen Gremien der Leimentaler Gemeinden arbeitet Allschwil „über e Hübel“ aktiv zusammen. Die Gemeinde Schönenbuch, die schweizerischerseits nur über Allschwil erschlossen ist, ist auf einen kooperativen Allschwiler Gemeindepräsidenten angewiesen. Allschwil ist mit Basel in vielen Bereichen und zum Teil stark verflochten. Das erfordert eine laufende Zusammenarbeit mit dem Stadtkanton. Damit nicht genug. Als größte Baselbieter Grenzgemeinde und als eines der Einfallstore in unsere Wirtschaftsregion ist Allschwil auch auf eine gute und enge Zusammenarbeit mit den elsässischen Nachbarn angewiesen. Anton Lauber hat über Jahre hinweg bewiesen, daß ihm  Zusammenarbeit ein zentrales Anliegen ist und ihm auch gelingt. Für ihn ist sie ein Schlüssel zu erfolgreichen Lösungen. Das sind Fähigkeiten, die gerade für die Arbeit eines Regierungsrates fast unverzichtbar sind.  Deshalb unterstütze ich Toni Lauber bei der anstehenden Ersatzwahl in die Baselbieter Regierung.

22-05-2013
von Rudolf Mohler
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Regierbar bleiben – Qualität behalten

Mit dem Argument, daß die schweizerische Demokratie auf dem direkt geäußerten Willen des ganzen Volkes beruhe, will die SVP im laufenden Abstimmungskampf um ihre Initiative für eine Volkswahl des Bundesrates das  Stimmvolk hinter sich scharen.

Es gehört zu den politischen Reflexurteilen, daß eine Wahl nur dann demokratisch sei, wenn sie an der Urne erfolge. Eine demokratisch erfolgte Wahl durch ein Gremium, das seinerseits demokratisch – zum Beispiel an der Urne -zustande gekommen ist, kann weit mehr Demokratie enthalten, als so manche Urnenwahl. Die Volkswahl des Bundesrates wäre mit Sicherheit von starken Kräften beeinflußt, die keine Leuchttürme des Volkswillens wären. Zunächst könnte nur noch in die Landesregierung gewählt werden, wer über enorme Propagandamittel verfügt. Die vorausgegangene Publizität und die Medientauglichkeit bekämen ein Gewicht neben dem Fachbefähigung, Führungseignung und Politikerfahrung verblassen würden. Die zahlenmäßige Ungleichgewichtigkeit der drei Kulturkreise in unserem Land hat ja auch seine Spuren im Initiativtext hinterlassen, sonst gäbe es diese „lateinische Artenschutzklausel“ nämlich gar nicht. Diese Klausel ist für sich schon eine kritische Betrachtung wert.

In bezug auf den Demokratieaspekt stellt sich nun sofort die Frage, ob das wirklich demokratisch ist, wenn Kandidaten aus der Deutschschweiz mit weit höheren Stimmenzahlen am Eintritt in die Landesregierung gehindert werden zugunsten von Kandidaten aus der lateinischen Schweiz, die aus einer mathematischen Formel und nicht unbedingt aus dem Wahlergebnis in ihrer Sprachregion den Wahlrang erhalten. Formal rechtlich und politisch schon, aber wohl kaum in der Beurteilung jener parteipolitischen Kreise, die wegen dieses speziellen Mechanismus‘ unterliegen. Das Legitimitätsdefizit läge auf der Hand. So ein Bundesrat oder eine Bundesrätin hätte schon vor dem Amtsantritt ein Riesenproblem. Und Medien liessen sich für entsprechende Mißmutskampagnen sicher auch finden.

Entscheidend ist für mich aber etwas ganz anderes. Unser Land hat heute schon einige Probleme damit, ob es überhaupt regierbar bleiben kann. Unser Parlament ist im Vergleich zu ausländischen geschwächt, indem Parteien, Verbände und Wirtschaftsgruppierungen, die referendumsfähig sind, die parlamentarische Arbeit massiv mitgestalten können. Und zwar allein schon damit, daß sie eben referendumsfähig sind  –  also in der Lage sind, ein Referendum erfolgreich zu ergreifen. Das ist an sich noch nicht schlecht, aber wir haben diese Tatsache zu akzeptieren. Denn damit sind oft Lösungen, die im Gesamtinteresse nötig wären, nicht oder nur sehr schwer zu realisieren.

Die Volkswahl des Bundesrates würde dem nun noch einen obendrauf setzen. Wenn ein Sachgeschäft der Bundespolitik an die Urne kommt, so handelt es sich  immer um Beschlüsse von National- und Ständerat. Davon ausgenommen sind Initiativen, und bei diesen gibt es noch eine Abstimmungsempfehlung des Parlamentes und meistens einen Gegenvorschlag. In der ganzen Publizität und dem politischen Kampf um die Abstimmung sind aber eigenartigerweise nie National- und Ständerat im Brennpunkt, es sind immer die einzelnen Bundesräte. Die Mitglieder der eidgenössischen Räte dürfen sich sogar das Recht nehmen, in der Volksabstimmung eine Vorlage des Parlaments zu bekämpfen. Demgegenüber erwartet man von den Mitgliedern des Bundesrates, daß sie sich für Vorlagen ans Volk einsetzen, selbst dann, wenn ihnen die Bundesversammlung die ursprüngliche Vorlage arg zerzaust hat. Dieser Politik-Mechanismus hat für mich manch Fragliches, ist aber an sich auch noch nichts Schlechtes. In der Kombination mit einer Volkswahl des Bundesrates hingegen entsteht eine explosive Mischung.

Unsere Landesregierung ist – wie auch die kantonalen und die kommunalen Exekutiven – auf eine Amtszeit gewählt. Damit sind auf allen Stufen des Staates diese Behörden nicht von jeweils wechselnden und auch zufälligen politischen Mehrheiten legitimiert und damit von diesen situativ abhängig. Die Wahl auf Amtsdauer von Regierungen dient der Stabilität und bildet im System das Gegengewicht zu den laufenden Sachabstimmungen des Volkes an der Urne. Oder anders herum: Eine Niederlage an der Urne bei einer Sachabstimmung löst noch keine Regierungskrise aus. Das würde es bei einer Volkswahl des Bundesrates wohl auch noch nicht. Aber die Regierbarkeit unseres Landes wäre mit Sicherheit massiv beeinträchtigt. Wie lange und wie oft könnte denn ein Bundesrat mit Sachgeschäften an der Urne unterliegen und dennoch im Amt bleiben? Je nach parteipolitischer Zugehörigkeit einige wenige Male oder gar nur ein einziges Mal. Mit der Volkswahl entstünde das große Problem, daß Sachabstimmungen immer wieder zu Plebisziten über ein einzelnes Bundesratsmitglied verbogen würden. Übrigens durchaus in beiden Wirkungsrichtungen: Entweder man bekämpft über die Urnenabstimmung ein Bundesratsmitglied oder man instrumentalisiert eine Sachabstimmung zu einer Zustimmungskampagne für ein Mitglied der Landesregierung. Und das alles, obwohl das Volk eigentlich über eine Vorlage der Bundesversammlung zu befinden hat. Eine unmögliche Situation.

Die Zukunft wird unserem Land vermehrt schwierige Entscheide abverlangen, um die wir uns nicht herumdrücken können. Deshalb muß das politische System gewährleisten, daß wir solche Entscheide auch treffen können. Dies geht meines Erachtens auf Bundesebene nicht in der Kombination von Volkswahl der Regierung und ausgiebiger Referendumsdemokratie. Deshalb ist für mich nicht die Frage zu beantworten: Mehr Demokratie mit der Volkswahl der Bundesräte? Für mich heißt die Frage: Weitgehende Mitwirkung des Volkes bei Sach- oder bei Personenentscheiden? Aufgrund der föderalistischen und kulturellen Struktur unseres Landes und seiner Mechanismen in der Politik läßt sich nicht beides haben. Ich möchte wirkliche Sachentscheidungen an der Urne und Qualität in der politischen Arbeit beibehalten.

Das ist für mich einer der wesentlichen Gründe, die Volkswahl des Bundesrates zur Ablehnung zu empfehlen.

20-05-2013
von Rudolf Mohler
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Sachkundig und ausgewogen

In der Schweiz sind die Exekutiven auf allen Stufen so aufgebaut, daß die Gemeinde-, Regierungs- oder Bundesräte einen Teilbereich zu führen, aber als Ratsmitglieder alle Geschäfte mitzuverantworten haben. Wer diesem hohen Anspruch gerecht werden will, darf sich nicht nur mit seinen Ressortthemen befassen, sondern muß auch große Dossierkenntnis in den gemeinsamen Geschäften aufweisen.

Mit Anton Lauber steht ein Kandidat für den Regierungsrat zur Verfügung, der als Gemeindepräsident noch mehr gefordert war, die laufenden Geschäfte zu kennen. Es steht zwar  in keinem Reglement und in keiner Geschäftsordnung. Aber es ist eine bekannte Tatsache, daß ein guter Gemeindepräsident seinen Gemeinderatskolleginnen und -kollegen die Aufgabe und Verantwortung in ihrem Geschäftsbereich läßt und dennoch alle laufenden Themen und ihre Dossiers ganz gründlich kennt. Anton Lauber ist einer dieser Gemeindepräsidenten, die sich stets in allen laufenden Angelegenheiten auskennen und damit den Überblick behalten, die unterschiedlichen Aspekte zu gewichten wissen und deshalb sinnvolle und auch tatsächlich erreichbare  Resultate erzielen. Damit entsteht automatisch ein starker Sachbezug zu den vielfältigsten Themen. Die sachlich richtige Lösung steht im Zentrum und nicht ideologiebezogene Modelle.

Aus eigener Erfahrung kann ich Anton Lauber attestieren, daß er zu jenen Politikern zählt, die die Sachthemen wirklich kennen und mit einer großen Themenbreite die Dinge in ein ausgewogenes Verhältnis zu bringen wissen.  Deshalb unterstütze ich Toni Lauber bei der anstehenden Ersatzwahl in die Baselbieter Regierung.

25-02-2013
von Rudolf Mohler
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Walliser Brühe – originelle Skihütten-Kreation

„Es muß nicht immer Kaviar sein.“

Und eine Stärkung am Rande der Skipiste muß nicht unbedingt  „Steinbutt an Champagnersauce“ sein. Es darf hüttengerecht ein einfaches, schnörkelloses,  ja robustes Gericht sein. Wenn es dann noch gut gemacht ist und dafür gute Zutaten verwendet werden, darf man auch einmal ein solches Gericht kommentieren.

Am vergangenen Samstag habe ich so einen Vorschlag in der Zermatter Gandegg-Hütte auf 3’030 m.ü.M. auf der Speisekarte gefunden: Walliser Brühe.

Als Basis wird eine aromatische, kräftige Bouillon verwendet. In diese dampfende Brühe werden kleine, gerupfte Stückchen vom dunklen Walliser Roggenbrot gegeben. Hinzu kommen dünne, kleine Scheibchen eines guten Raclette-Käses, die in der heißen Bouillon zu schmelzen beginnen. Das Ganze wird mit hauchdünnen, quadratisch geschnittenen Plätzchen von Walliser Trockenfleisch veredelt. Und davon nicht zu wenig. Zu dieser Walliser Brühe passen sowohl ein Glas Fendant wie auch ein Glas Cornalin.

Nach vielen Kilometern auf den Skipisten und -25 ° auf dem Kleinmatterhorn ist das eine herrliche Zwischenmahlzeit, deren Zutaten und die flüssige Begleitung alle aus dem Wallis stammen.

Montag, 25. Februar 2013

19-02-2013
von Rudolf Mohler
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Krämerseelen

Zur Schlösserinitiative BL

Der Kanton Baselland hat 1957 das Schloß Bottmingen erworben und im Jahre 1994 das ganze Schloßgut Wildenstein einschließlich des Hofes. Beide Käufe waren in ihrer Zeit keine Erwerbungen, die man so beiläufig auch noch ins Einkaufswägeli gelegt hatte. Es waren bewußte Käufe, um den nachfolgenden Generationen diese historischen und kulturellen Zeugen zu erhalten und zu sichern. Der Kanton hat sich mit dem Unterhalt dieser Schlösser auch tatsächlich um die Aufgabe gekümmert.

Und nun will man beide Objekte loswerden. Weshalb? Nur um des lieben Geldes willen. Alle Argumente, die uns von den Befürwortern des Gegenvorschlages aufgetischt werden, können nicht verbergen, daß hier kleinliche Krämerseelen am Werk sind.

Unsere Generation wird die Verantwortung für unser kulturelles Erbe wahrnehmen und zur Schloßinitiative Wildenstein und Bottmingen JA sagen.